Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt seit deren Begründung 1997 im privaten und gewerblichen Mietrecht. Als Spezialkanzlei für das gesamte Immobilienrecht liegen unsere Schwerpunkte in der umfassenden Betreuung und Beratung von Immobilienverwaltungen, Eigentümern, Wohnungsbaugesellschaften, mietenden Unternehmen und - natürlich auch - Mietern. Wir bieten anwaltliche Beratung und gerichtliche Vertretung in den Rechtsgebieten Wohn- und Gewerberaummietrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienerwerb und Veräusserung und die Ausarbeitung und Überprüfung entsprechender Verträge.
Rechtsanwalt Schneider ist seit mehr als 10 Jahren der ständige Prozeßbevollmächtigte einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft des Landes Berlin. Zu dem Mandantenstamm der Kanzlei gehören des Weiteren private Vermieter als auch gewerbliche Haus- und Wohnungsverwaltungen. Seit 2007 ist Rechtsanwalt Schneider befugt, die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen.
Rechtsanwalt Schneider hat an dem Fachanwaltskurs Erbrecht erfolgreich teilgenommen. Wir bieten hierzu Beratung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbscheinsanträgen, Unternehmertestamenten und Prüfung von Pflichtteilsansprüchen an, übernehmen Nachlaßverwaltungen oder Testamentsvollstreckungen und setzen ihre Interessen im Streitfall vor Gericht klageweise durch.
Mit unseren weiteren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten sind wir in nahezu allen Zivilrechtsbereichen tätig. Hier vertreten wir neben zahlreichen Einzelmandanten Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe und kleinere Unternehmen.
Rechtsanwalt Schneider ist
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin)
Mitglied im Berliner Anwaltsverein e.V. (BAV)
Mitglied im Deutschen AnwaltVerein (DAV)
Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages (DMT)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Mitglied der Berliner Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht