Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Schneider
Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen (§ 3 Absatz 3 Bundesrechtsanwaltsordnung).
Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich?
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf kündigen?
Ihre Mieter wollen Modernisierungen nicht dulden?
Sie haben als Vermieter gekündigt und wollen nun die Räumung?
Sie haben Ihre Wohnung von dem Mieter in einem beklagenswerten Zustand zurück erhalten?
Sie haben von Ihrem Vermieter eine Kündigung erhalten?
Sie ziehen um und fragen sich, ob Sie Ihre alte Wohnung renovieren müssen?
Ihr alter Vermieter zahlt Ihnen die geleistete Kaution nicht zurück?
Sie möchten die Miete kürzen, weil Ihre Wohnung Mängel hat?
Sie sind den Lärm des Nachbarn leid und wollen endlich wieder Ihre Ruhe?
Sie möchten Gewerberäume vermieten und benötigen Beratung für die Vertragskonditionen?
Sie möchten Gewerberäume beziehen und den Mietvertrag zuvor prüfen lassen und gegebenenfalls nachverhandeln?
Ihr Gewerbemieter hat einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen und kündigt fristlos?
Aufgelaufene Wohngeldrückstände müssen eingeklagt werden?
In der Wohnungseigentümerversammlung ist ein Beschluss gefasst worden, der Ihnen nicht passt?
Sie möchten Ihr Testament aufsetzen?
Sie möchten wissen, ob Ihnen ein Pflichtteil an einem Erbe zusteht?
Sie sind Unternehmer und müssen den Gesellschaftsvertrag und das Testament in Einklang bringen?
Sie haben geerbt und möchten sich mit den weiteren Erben auseinandersetzen?
Sie brauchen einen Testamentsvollstrecker oder einen Nachlassverwalter?
Sie möchten einen Vertrag aufsetzen oder überprüfen lassen?